Wichtige Fragen zum Gardaseeurlaub

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Wichtige Fragen zum Gardaseeurlaub
Hier finden Sie wichtige Informationen, die für Ihre Reise an den Gardasee hilfreich sind.
Apotheken
Arztbesuch
Autobahngebühr
Banken
Fundbüro
Dialysestationen
Impfungen
Ladenöffnungszeiten
Pannendienst
Post
Rauchen
Rollstuhlgerecht
Sicherheitsweste
Tankstellen
Telefonieren
Übernachtung mit Wohnmobilen oder im Auto
Verkehrsbestimmungen
Zoll



Apotheken
Die Apotheke heißt auf italienisch Farmacia und ist mit einem grünen Kreuz gekennzeichnet und zu den normalen Ladenöffnungszeiten geöffnet (im Hochsommer sind einige Apotheken auch Sonntags geöffnet). Die Auswahl an Medikamenten entspricht dem internationalen Standard. Italienische Apotheker sind sehr gut ausgebildet und ersparen bei kleineren Problemen oft einen Arztbesuch. In Notfällen wendet man sich dagegen im örtlichen Krankenhaus an den "pronto soccorso" (Erste Hilfe) oder die "guardia medica" (Notarzt).
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Arztbesuch
Eine ärztliche Behandlung müssen Sie an Ort und Stelle bar bezahlen. Sie bekommen eine Rechnung, diese können Sie anschließend bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Auslandskrankenscheine werden meist nur in den Krankenhäusern akzeptiert und es erfolgt eine kostenlose Behandlung.
In der Rubrik Orte unter nützlichen Informationen, finden Sie eine Auflistung deutschsprachiger Ärzte und Zahnärzte am Gardasee.
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Autobahngebühr
Die italienische Autobahn ist gebührenpflichtig. Um sich lange Wartezeiten an den Mautstationen zu ersparen empfiehlt sich die Viacard, eine im voraus bezahlte Magnetkarte im Wert von 25 oder 50 Euro, welche bei den Mautstationen benutzt werden kann bis der gespeicherte Betrag vollständig aufgebraucht ist. Die Viacard ist bei den großen Automobilclubs und an manchen Autobahnzahlstellen erhältlich. Auch mit folgenden Kreditkarten kann die Autobahngebühr bezahlt werden: Visa, Euro/Mastercard, Diners, Aura, American Express.
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Banken
Banken sind an Werktagen von ca. 8.30 – 13.30 Uhr und ca. 14.30 – 16.30 Uhr geöffnet. Beinahe alle Banken verfügen jedoch auch über einen 24 Stunden aktiven Geldautomaten.
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Fundbüro
Die Aufgabe des Fundbüros wird von der Gemeindepolizei getragen, welche für gewöhnlich im Rathaus (Municipio) ansässig ist.
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Dialysestationen
Für Dialysepatienten stehen Dialysestationen zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie über das Centro Emodialisi Garda in Arco, Tel. 0039-0464531153 und beim Ospedale Civile Servizi in Caprino Veronese Tel. 0039-045-7241533. Auch das jeweilige Touristikbüro kann Ihnen Auskunft erteilen.
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Impfungen
Generell gelten zur Zeit keine besonderen Impfvorschriften für Italien. Wer jedoch viel in Waldgebieten wandert oder mit dem Mountainbike in der Natur unterwegs ist, sollte sich mit einer FSME Zeckenschutzimpfung schützen.
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Ladenöffnungszeiten
Montag bis Samstag ca. 9.00 – 12.30 Uhr und ca. 15.30 – 19.30 Uhr. In den Sommermonaten schließen viele Geschäfte erst um ca. 22.00 Uhr. Große Einkaufszentren und Geschäfte in den Ortszentren sind im Hochsommer auch Sonntags und teilweise sogar durchgehend geöffnet.
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Pannendienst
Der italienische Automobilclub ACI ist im Notfall über die gebührenfreie Telefonnummer 803116 zu erreichen und steht auch allen Mitgliedern eines ausländischen Automobilclubs zur Verfügung. Auf den Autobahnen finden sich in regelmäßigen Abständen spezielle Nottelefone (gelb gekennzeichnet).
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Post
Postämter sind zum Großteil nur Vormittags bis ca. 14.00 Uhr geöffnet und bleiben an den Wochenenden meist geschlossen. Briefmarken erhält man im übrigen nur am Postamt oder in den Tabakläden (tabacchi).
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Rauchen
Seit dem 10. Januar 2005 gilt in allen öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren, Bahnhöfen etc, Restaurants, Bars und Diskotheken absolutes Rauchverbot. Manche Restaurants und andere öffentliche Lokalitäten bieten gesonderte Raucherräume, diese sind dann speziell ausgeschildert.
Zigaretten werden in unterschiedlichen Geschäften und Bars verkauft die mit einem blauen "tabacchi" Schild gekennzeichnet sind. Die Zigarettenautomaten funktionieren täglich erst ab 21.00!
Autobahnraststätten bietet einen 24h Verkauf.

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Rollstuhlgerecht
Ein neues italienisches Gesetz besagt, das alle neuen Hotelanlagen je nach Größe mindestens ein oder mehrere behinderten gerechte Zimmer haben müssen. Auch Museen und andere öffentliche Einrichtungen werden mittlerweile mit Rampen und Fahrstühlen ausgerüstet. Große Parkplätze verfügen fast immer über Behindertenparkplätzen in der ersten Reihe und die Fußgängerzonen in den Orten rund um den Gardasee haben meist keine oder zumindest abgesenkte Bordsteine.
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Sicherheitsweste
Seit April 2004 ist das Mitführen einer Warnweste für die Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen vorgeschrieben. Die Weste muss getragen werden wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen.
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Tankstellen
In jedem Ort am Gardasee gibt es mindestens eine Tankstelle. Diese sind in der Regel zu den normalen Ladenöffnungszeiten geöffnet. In der Mittagszeit oder über Nacht stehen dagegen Tankautomaten zur Verfügung, an welchen mit Euroscheinen und EC Karten getankt werden kann.
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Telefonieren
Die Vorwahl in Italien ist die 0039. Zu beachten ist, dass man die 0 vor der Ortvorwahl immer mitwählen muss. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt ist für den Fahrer auch in Italien nur mit einer Freisprechanlage oder Kopfhörern gestattet, sonst droht eine Geldbuße.
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Übernachtung mit Wohnmobilen oder im Auto
Außerhalb der Campingplätze erlaubt die italienische Polizei eine einmalige Übernachtung auf Straßen, Parkplätzen oder Raststellen. Zu beachten sind Parkverbote oder kommunale Einschränkungen, z.B. Marktzonen.
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Verkehrsbestimmungen
Auf den Autobahnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 130 km/h. Auf zweispuriger Schnellstraße (Superstrada) gilt 110 km/h und auf Landstraßen 90 km/h. (Alle Angaben gelten nur wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegen)
An gelb markierten Bordsteinen ist das Parken verboten, zeitlimitierte Parkplätze sind in blau markiert. Die italienische Polizei ahndet Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen und andere Verkehrsdelikte mit hohen Geldbußen. Die Benutzung des Abblendlichts ist tagsüber für alle Fahrzeuge auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben.
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Zoll
Für EU-Bürger gilt der freie Warenverkehr, persönliche Gegenstände dürfen daher in unbegrenzter Menge ein- und ausgeführt werden.
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